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	<title>Kommentare für Freitraum</title>
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	<description>Tagebuch eines einfachen Kriegers</description>
	<lastBuildDate>Thu, 17 Nov 2011 11:56:17 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Kommentar zu Wo stehen wir &#8211; wie kann es weitergehen? von Thomas</title>
		<link>http://www.freitraum.org/2011/11/16/wo-stehen-wir-wie-kann-es-weitergehen/#comment-11</link>
		<dc:creator>Thomas</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Nov 2011 11:56:17 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.freitraum.org/?p=99#comment-11</guid>
		<description>Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist zwar kein juristisch verbindliches Dokument, doch hat sie politisch und moralisch ein sehr grosses Gewicht. Einigen Garantien der AEMR, wie zum Beispiel dem Folterverbot, kommt heute ein gewohnheitsrechtlicher Charakter zu. Ein internationales Gewohnheitsrecht ist ein ungeschriebenes Recht, das dennoch von allen Staaten rechtlich anerkannt wird. Die AEMR hat zudem die rechtlich verbindlichen UNO-Menschenrechtskonventionen inhaltlich sehr stark geprägt.

Bereits die Charta der Vereinten Nationen von 1945 enthält den klaren Auftrag an die Staatengemeinschaft, die Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte und Grundrechte für alle zu fördern. Der Grundstein für den internationalen Schutz der Menschenrechte wurde mit der 1948 verabschiedeten Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gelegt. 1966 einigte sich die UNO dann auf die ersten beiden völkerrechtlich verbindlichen Menschenrechtskonventionen: den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Pakt I) sowie den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Pakt II). Pakt I verankert beispielsweise das Recht auf Arbeit, das Recht auf soziale Sicherheit, das Recht auf Bildung oder das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard. Pakt II garantiert die klassischen Menschenrechte wie etwa das Recht auf Leben, das Verbot der Sklaverei, das Verbot der Folter, die Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie Rechte im Straf- und Zivilverfahren.

Jeder Staat kann frei entscheiden, ob er einem der beiden UNO-Pakte beitreten möchte oder nicht. Hat ein Staat aber einmal einen solchen Vertrag unterschrieben, so ist er verpflichtet, die im betreffenden Abkommen aufgeführten Menschenrechte zu respektieren, zu schützen und zu gewährleisten.

Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights, ICESCR), kurz UN-Sozialpakt oder IPwskR, in der Schweiz auch UNO-Pakt I genannt, ist ein multilateraler völkerrechtlicher Vertrag. Er wurde am 16. Dezember 1966 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen einstimmig verabschiedet (vgl. General Assembly Resolution 2200 A (XXI) ) und liegt seither zur Unterschrift auf.

Er wurde inzwischen von 160 Staaten ratifiziert (Stand 5. Januar 2010), unter anderem von der Bundesrepublik Deutschland (17. Dezember 1973), Österreich (10. September 1978), der Schweiz (18. September 1992) und Luxemburg (18. November 1983), und ist am 3. Januar 1976 gemäß Artikel 27 des Paktes drei Monate nach Hinterlegung der 35. Ratifikations- oder Beitrittsurkunde (Jamaica, Ratifikation am 3. Oktober 1975) beim Generalsekretär der Vereinten Nationen in Kraft getreten.

Soweit die Quellen &lt;a href=&quot;http://www.humanrights.ch/de/Einsteigerinnen/AEMR/index.html&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;humanrights.ch&lt;/a&gt; und &lt;a href=&quot;http://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Pakt_%C3%BCber_wirtschaftliche,_soziale_und_kulturelle_Rechte&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Wikipedia&lt;/a&gt;

Was ich noch anfügen möchte ist, dass ich nicht von Deutschland gesprochen habe, da ich selber in der Schweiz lebe. Und hier haben wir die Artikel 15 &amp; 16 in der &lt;a href=&quot;http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/index.html#id-2-1&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Bundesverfassung&lt;/a&gt;, welche die Artikel 18 &amp; 19 der AEMR mehr oder weniger übernommen haben und diese somit bei uns hier im Gesetz verankert sind. Über die genaue Lage in Deutschland bin ich nicht informiert.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist zwar kein juristisch verbindliches Dokument, doch hat sie politisch und moralisch ein sehr grosses Gewicht. Einigen Garantien der AEMR, wie zum Beispiel dem Folterverbot, kommt heute ein gewohnheitsrechtlicher Charakter zu. Ein internationales Gewohnheitsrecht ist ein ungeschriebenes Recht, das dennoch von allen Staaten rechtlich anerkannt wird. Die AEMR hat zudem die rechtlich verbindlichen UNO-Menschenrechtskonventionen inhaltlich sehr stark geprägt.</p>
<p>Bereits die Charta der Vereinten Nationen von 1945 enthält den klaren Auftrag an die Staatengemeinschaft, die Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte und Grundrechte für alle zu fördern. Der Grundstein für den internationalen Schutz der Menschenrechte wurde mit der 1948 verabschiedeten Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gelegt. 1966 einigte sich die UNO dann auf die ersten beiden völkerrechtlich verbindlichen Menschenrechtskonventionen: den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Pakt I) sowie den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Pakt II). Pakt I verankert beispielsweise das Recht auf Arbeit, das Recht auf soziale Sicherheit, das Recht auf Bildung oder das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard. Pakt II garantiert die klassischen Menschenrechte wie etwa das Recht auf Leben, das Verbot der Sklaverei, das Verbot der Folter, die Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie Rechte im Straf- und Zivilverfahren.</p>
<p>Jeder Staat kann frei entscheiden, ob er einem der beiden UNO-Pakte beitreten möchte oder nicht. Hat ein Staat aber einmal einen solchen Vertrag unterschrieben, so ist er verpflichtet, die im betreffenden Abkommen aufgeführten Menschenrechte zu respektieren, zu schützen und zu gewährleisten.</p>
<p>Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights, ICESCR), kurz UN-Sozialpakt oder IPwskR, in der Schweiz auch UNO-Pakt I genannt, ist ein multilateraler völkerrechtlicher Vertrag. Er wurde am 16. Dezember 1966 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen einstimmig verabschiedet (vgl. General Assembly Resolution 2200 A (XXI) ) und liegt seither zur Unterschrift auf.</p>
<p>Er wurde inzwischen von 160 Staaten ratifiziert (Stand 5. Januar 2010), unter anderem von der Bundesrepublik Deutschland (17. Dezember 1973), Österreich (10. September 1978), der Schweiz (18. September 1992) und Luxemburg (18. November 1983), und ist am 3. Januar 1976 gemäß Artikel 27 des Paktes drei Monate nach Hinterlegung der 35. Ratifikations- oder Beitrittsurkunde (Jamaica, Ratifikation am 3. Oktober 1975) beim Generalsekretär der Vereinten Nationen in Kraft getreten.</p>
<p>Soweit die Quellen <a href="http://www.humanrights.ch/de/Einsteigerinnen/AEMR/index.html" rel="nofollow">humanrights.ch</a> und <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Pakt_%C3%BCber_wirtschaftliche,_soziale_und_kulturelle_Rechte" rel="nofollow">Wikipedia</a></p>
<p>Was ich noch anfügen möchte ist, dass ich nicht von Deutschland gesprochen habe, da ich selber in der Schweiz lebe. Und hier haben wir die Artikel 15 &#038; 16 in der <a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/index.html#id-2-1" rel="nofollow">Bundesverfassung</a>, welche die Artikel 18 &#038; 19 der AEMR mehr oder weniger übernommen haben und diese somit bei uns hier im Gesetz verankert sind. Über die genaue Lage in Deutschland bin ich nicht informiert.</p>
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	<item>
		<title>Kommentar zu Wo stehen wir &#8211; wie kann es weitergehen? von Tobias</title>
		<link>http://www.freitraum.org/2011/11/16/wo-stehen-wir-wie-kann-es-weitergehen/#comment-10</link>
		<dc:creator>Tobias</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Nov 2011 10:05:55 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.freitraum.org/?p=99#comment-10</guid>
		<description>Zitat: &quot;Und es gibt sogar ein Gesetz, welches uns als Menschen genau dieses Recht zusichert: Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948.&quot;

Diese Aussage ist falsch! Die AEMR hat keine rechtliche Bindung in Deutschland. Sie ist auch kein Gesetz, sondern lediglich eine Absichtserklärung. Eine Absichtserklärung leisten auch Millionen Menschen an Silvester, indem sich erklären das Rauchen aufzugeben oder mit einer Diät zu beginnen.

Damit die AEMR in Deutschland Rechtskraft erlangt, bedarf es eines Überführungsgesetzes in deutsches Recht. Maßgebende Menschenrechte sind unsere Grundrechte im Grundgesetz, die Verfassungsrecht sind und damit in der Rangfolge des Recht an höchster Stelle stehen und die Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), die in der Rangfolge des Rechts unterhalb des Verfassungsrechts neben den einfachen (normalen) Bundesgesetzen stehen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zitat: &#8220;Und es gibt sogar ein Gesetz, welches uns als Menschen genau dieses Recht zusichert: Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948.&#8221;</p>
<p>Diese Aussage ist falsch! Die AEMR hat keine rechtliche Bindung in Deutschland. Sie ist auch kein Gesetz, sondern lediglich eine Absichtserklärung. Eine Absichtserklärung leisten auch Millionen Menschen an Silvester, indem sich erklären das Rauchen aufzugeben oder mit einer Diät zu beginnen.</p>
<p>Damit die AEMR in Deutschland Rechtskraft erlangt, bedarf es eines Überführungsgesetzes in deutsches Recht. Maßgebende Menschenrechte sind unsere Grundrechte im Grundgesetz, die Verfassungsrecht sind und damit in der Rangfolge des Recht an höchster Stelle stehen und die Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), die in der Rangfolge des Rechts unterhalb des Verfassungsrechts neben den einfachen (normalen) Bundesgesetzen stehen.</p>
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	<item>
		<title>Kommentar zu Freitraum von Daniel Breitenstein</title>
		<link>http://www.freitraum.org/freitraum/#comment-9</link>
		<dc:creator>Daniel Breitenstein</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 31 Oct 2011 17:32:15 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.freitraum.org/?page_id=8#comment-9</guid>
		<description>Hallo Sibylle und Thomas, habe heute Freitraum entdeckt und habe dazu gleich eine konkrete Frage an euch: ich möchte in Zukunft in einem Zirkuswagen und einer Jurte auf einem Grundstück im Rigigebiet wohnen. Wisst ihr, welche gesetzlichen Grundlagen (im Kanton Luzern) zu beachten sind (Bauverordnungen, Zonenpläne, usw.)? Bin euch dankbar für entsprechende Infos/Links zu diesem Thema. Ich wünsche euch gute Ideen und viel Energie bei der Weiterentwicklung von Freitraum. Liebe Grüsse, Daniel</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Sibylle und Thomas, habe heute Freitraum entdeckt und habe dazu gleich eine konkrete Frage an euch: ich möchte in Zukunft in einem Zirkuswagen und einer Jurte auf einem Grundstück im Rigigebiet wohnen. Wisst ihr, welche gesetzlichen Grundlagen (im Kanton Luzern) zu beachten sind (Bauverordnungen, Zonenpläne, usw.)? Bin euch dankbar für entsprechende Infos/Links zu diesem Thema. Ich wünsche euch gute Ideen und viel Energie bei der Weiterentwicklung von Freitraum. Liebe Grüsse, Daniel</p>
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